Seit dem 1. März 2003 ist das neue Gesetz über die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsmassnahmen bei Bauarbeiten (Baustellenkoordinationsgesetz, BauKG), LGBL Nr. 158 vom 13. Dezember 2003, in Liechtenstein in Kraft.

Das Gesetz regelt die Verbesserung der Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf der Baustelle.

Der Bauherr hat bei jeder Baustelle, auf welcher Arbeitnehmer verschiedener Arbeitgeber anwesend sind, einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu beauftragen, der die Aufgaben gemäss Gesetz durchführt.

Das Ingenieurbüro Hoch & Gassner AG erfüllt die Anforderungen, welche notwendig sind um diese Dienstleistung anbieten zu können. Berufserfahrung, ausgebildete Ingenieure, Bauleitungstätigkeit und den Abschluss des Seminares über das neue Baustellenkoordinationsgesetz an der Hochschule Liechtenstein können vorgewiesen werden.