Liegenschaftsentwässerung

Seit Beginn des Jahres 2013 gilt für Baueingaben das überarbeitete Abwasserreglement des Abwasserzweckverbandes der Gemeinden Liechtensteins. Die Projektierung von Sickeranlagen, Vorreinigungen, Rückhaltebereiche etc. ist im Sinne eines umfassenden Gewässerschutzes und einer nachhaltigen Lösungsfindung wesentlich komplexer geworden. Dieser Bereich muss von einem Fachplaner mit entsprechendem Fachausweis der VSA erstellt werden.
 
Seit dem Erlangen dieses Fachausweises «Fachperson Grundstücksentwässerung» (VSA) im Jahr 2010 durften wir schon einige Grundstücksentwässerungen projektieren und bei der Ausführung begleiten.
 
Wir bieten in diesem Zusammenhang eine umfassende Begleitung an, welche sich von der Beratung beim Architektenentwurf bis zur genehmigten Baueingabe erstreckt.
Slide 1
Slide 2
Slide 3