Feuerwehreinsatzpläne

Mit der Inkraftsetzung der Teilrevision des Feuerwehrgesetzes vom 16. Mai 1990 (LGBI. 1990/43) und dessen Teilrevision vom 24. November 2011 (LGBI. 2012/3) wird die Erstellung und Aktualisierung von Feuerwehreinsatzplänen mittels Verordnung vom 19. Juni 2012 über die Feuerwehreinsatzpläne (LGBI. 2012/169) neu geregelt.
Für Bauten und Anlagen, die aufgrund von Art, Grösse, Lage, Brandgefahren oder Personenbelegung ein besonderes Gefährdungspotenzial aufweisen, ist vom Eigentümer auf seine Kosten ein Feuerwehreinsatzplan zu erstellen und zu aktualisieren.
Als modernes Ingenieurbüro verfügen wir über die technischen Mittel und personellen Ressourcen zur Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen gemäss des verbindlichen Leitfadens.
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